Haus– und Badeordung

1.Allgemeines

  • Die Haus- und Badeordung dient der Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit.
  • Die Haus und Badeordung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Ordnungen an.
  • Die Badeeinrichtung ist pflegliche zu behandeln. Abfall gehört in den dafür aufgestellten Behälter. Bei missbräuchlicher Benutzung, Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
  • Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit , Ruhe und Ordnung zuwider läuft.
  • Im Badebereich dürfen Behälter aus Glas, zerbrechliche, spitze und scharfe Gegenstände Kindern nicht zum Spielen gegeben werden.
  • Fundgegenstände sind bei Personal abzugeben.
  • Das Personal des Bades übt gegenüber den Besuchern das Hausrecht aus.
  • Besucher, die gegen diese Badeordung verstoßen, können vorrübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurück erstattet.

2.Öffnungszeiten und Zutritt

  • Die Öffnungszeiten werden öffentlich bekannt gegeben.
  • Der Zutritt ist nicht gestattet für:
    • Personen, die unter Einfluss berauschender Mitteln stehen.
    • Personen, die Tiere mit sich führen.
    • Personen, die ansteckende Krankheiten sowie offenen Wunden.
  • Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein.
  • Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres ist der Eintritt und Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

3.Verhalten

  • Es ist verboten:
    • Unbegründet Hilfe zu rufen.
    • Andere Personen ins Wasser zu stoßen oder unterzutauchen.
    • Sich gegenseitig mit Schlamm oder Sand zu bewerfen.
    • Unter der Brücke hindurch zu schwimmen.
  • Nichtschwimmer dürfen nur den für sie bestimmten Teil des Badebereichs benutzen.
  • Die Sicherheit der Badegäste ist nur im abgegrenzten Badebereich gewährleistet.
  • Das Springen von der Brücke im Nichtschwimmerbereich ist verboten.
  • Ballspiele dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen durchgeführt werden.

4. Haftung

  • Die Badegäste benutzen die Schwimmanlage einschließlich der Spiel- und Sportgeräte unbeschadet der Verpflichtung der Betreibers, die Schwimmanlage und anderen Einrichtungen in einem verkehrssichereren zu erhalten.
  • Für verlorene oder gestohlene Kleidung oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

5.Benutzung des Bades

  • Die Öffnungszeiten gelten einschließlich der Ankleidezeit.
  • Die Verwendung von Seife und Kopfhaarwäsche ist nicht gestattet.
  • Das Springen in das Wasser geschieht auf eigene Gefahr und es ist darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist.

6.Ausnahmen

  • Die Haus- und Badeordung gilt für den allgemeinen Badebereich.
  • Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung bedarf.
Druckversion | Sitemap
© Gemeinde Löcknitz