Haus– und Badeordung
1.Allgemeines
- Die Haus- und Badeordung dient der Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit.
- Die Haus und Badeordung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit
erlassenen Ordnungen an.
- Die Badeeinrichtung ist pflegliche zu behandeln. Abfall gehört in den dafür aufgestellten Behälter. Bei missbräuchlicher Benutzung, Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den
Schaden.
- Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit , Ruhe und Ordnung zuwider läuft.
- Im Badebereich dürfen Behälter aus Glas, zerbrechliche, spitze und scharfe Gegenstände Kindern nicht zum Spielen gegeben werden.
- Fundgegenstände sind bei Personal abzugeben.
- Das Personal des Bades übt gegenüber den Besuchern das Hausrecht aus.
- Besucher, die gegen diese Badeordung verstoßen, können vorrübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurück
erstattet.
2.Öffnungszeiten und Zutritt
- Die Öffnungszeiten werden öffentlich bekannt gegeben.
- Der Zutritt ist nicht gestattet für:
- Personen, die unter Einfluss berauschender Mitteln stehen.
- Personen, die Tiere mit sich führen.
- Personen, die ansteckende Krankheiten sowie offenen Wunden.
- Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein.
- Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres ist der Eintritt und Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener gestattet.
3.Verhalten
- Es ist verboten:
- Unbegründet Hilfe zu rufen.
- Andere Personen ins Wasser zu stoßen oder unterzutauchen.
- Sich gegenseitig mit Schlamm oder Sand zu bewerfen.
- Unter der Brücke hindurch zu schwimmen.
- Nichtschwimmer dürfen nur den für sie bestimmten Teil des Badebereichs benutzen.
- Die Sicherheit der Badegäste ist nur im abgegrenzten Badebereich gewährleistet.
- Das Springen von der Brücke im Nichtschwimmerbereich ist verboten.
- Ballspiele dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen durchgeführt werden.
4. Haftung
- Die Badegäste benutzen die Schwimmanlage einschließlich der Spiel- und Sportgeräte unbeschadet der Verpflichtung der Betreibers, die Schwimmanlage und anderen Einrichtungen in einem
verkehrssichereren zu erhalten.
- Für verlorene oder gestohlene Kleidung oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
5.Benutzung des Bades
- Die Öffnungszeiten gelten einschließlich der Ankleidezeit.
- Die Verwendung von Seife und Kopfhaarwäsche ist nicht gestattet.
- Das Springen in das Wasser geschieht auf eigene Gefahr und es ist darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist.
6.Ausnahmen
- Die Haus- und Badeordung gilt für den allgemeinen Badebereich.
- Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung bedarf.